(1) Die allgemeinen Vorschriften gelten fĂĽr den StraĂźen-, Luft- und Schifffahrtsverkehr des Staates San Andreas.
(2) Das Führen eines Fahrzeuges ist nur mit einer hierfür vorgesehenen, gültigen Lizenz zulässig.
(3) Jeder Verkehrsteilnehmer ist zur ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet.
Kein Verkehrsteilnehmer darf andere gefährden, schädigen oder mehr als unvermeidbar behindern.
(4) Wer ein Fahrzeug führt, hat stets eine Geschwindigkeit zu wählen, die eine jederzeitige Beherrschung des Fahrzeugs gewährleistet. Die Geschwindigkeit ist den Sicht-, Verkehrs- und Straßenverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den technischen Eigenschaften des Fahrzeugs anzupassen.
(5) Rauschmittel:
Das FĂĽhren eines Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln ist verboten und wird mit 1.000 $ sowie FĂĽhrerscheinentzug fĂĽr 4 Stunden bestraft.
(6) Die Zeichen und Weisungen von Einsatzkräften gehen allen anderen Verkehrsregeln vor und sind unverzüglich zu befolgen.
(7) Fahrzeugklassen:
Motorräder: Fahrzeuge mit mindestens zwei, höchstens drei Rädern.
PKW: Fahrzeuge mit vier Rädern.
LKW: Fahrzeuge mit mindestens fünf Rädern.
Fußgänger haben Gehwege zu benutzen.
(1) Langsam fahrende Fahrzeuge dĂĽrfen den Verkehrsfluss nicht behindern.
(2) Zulässige Höchstgeschwindigkeiten:
Innerorts: 120 km/h
AuĂźerorts: 150 km/h
Highways/Freeways: 250 km/h
Mautstellen: 100 km/h
(3) Auf Highways und Freeways gilt eine Mindestgeschwindigkeit von 100 km/h.
Bei festgestellter GeschwindigkeitsĂĽberschreitung gilt ausschlieĂźlich der gemessene Wert.
Überschreitung > 10 km/h → 2.000 $
Überschreitung > 40 km/h → 4.000 $
Überschreitung > 70 km/h → 7.000 $ + 1 Strafpunkt
(1) Wer ein Kraftfahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis führt oder dies zulässt, wird mit 1.000 $ bestraft.
(2) Bei Wiederholung kann der FĂĽhrerschein befristet oder dauerhaft entzogen werden. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung kann angeordnet werden.
Wer Straßen, Fahrzeuge oder Verkehrseinrichtungen beschädigt oder behindert und dadurch Personen oder bedeutende Sachwerte gefährdet, wird mit 15 Hafteinheiten + 2.000 $ bestraft.
Teilnahme an illegalen Straßenrennen oder das Fahren mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit wird mit 4.500 $ bestraft.
Das FĂĽhren eines Kraftfahrzeugs ohne gĂĽltige Fahrerlaubnis wird mit bis zu 15 Hafteinheiten und 2.000 $ bestraft.
(1) Auf rot markierten Flächen herrscht absolutes Halteverbot.
(2) Auf gelben Markierungen ist Halten erlaubt, Parken jedoch verboten.
(3) Hydranten dĂĽrfen weder zugeparkt noch blockiert werden.
VerstoĂź: 500 $
Hydranten mĂĽssen mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern freigehalten werden.
VerstoĂź: 500 $
Fahrzeuge dĂĽrfen auf Gehwegen nur so abgestellt werden, dass:
zwei Reifen auf dem Gehweg,
zwei Reifen auf der Fahrbahn stehen,
das Fahrzeug in Fahrtrichtung steht.
VerstoĂź: 500 $
Motorräder dürfen nur nahe am Bordstein abgestellt werden und dürfen weder Gehwege blockieren noch den Verkehr behindern.
Verstoß: 500 $ + Möglichkeit der Beschlagnahme
(1) Verboten sind alle technischen Veränderungen, die die Betriebssicherheit oder Zulassung beeinträchtigen, darunter insbesondere illegale Leistungssteigerungen (z. B. NOS).
(2) Das LSPD darf Fahrzeuge bei Verdacht anhalten und technische PrĂĽfungen verlangen.
(3) Bei Feststellung:
Fahrzeugbeschlagnahme
2.500 $ BuĂźgeld
15 Hafteinheiten
Wiederholung: Entzug der Fahrerlaubnis
(4) Ausnahmen sind nur mit Genehmigung des Department of Justice zulässig.
Piloten müssen eine Mindestflughöhe von 500 Fuß einhalten.
VerstoĂź: 1.500 $
Das Landen von Fluggeräten auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder Verkehrswegen ist verboten.
VerstoĂź: bis 15 Hafteinheiten + 1.500 $.
(1) Das Führen eines Kraftfahrzeugs ist nur mit gültiger Kfz-Versicherung zulässig.
(2) Fahren ohne Versicherung: 5.000 $ + Sicherstellung des Fahrzeugs.
(3) Der Versicherungsstatus kann jederzeit von Behörden überprüft werden.