🛡️ Notwehr und Nothilfe

Notwehr

Notwehr ist die Verteidigung gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff. Eine Handlung in Notwehr ist rechtmäßig, wenn sie mit dem Willen zur Verteidigung erfolgt. Dabei muss stets das mildeste geeignete Mittel gewählt werden. Unverhältnismäßige oder durch illegale Waffen begangene Handlungen sind strafbar.

Nothilfe

Wird die Gefahr von einer dritten Person abgewendet, dann spricht man von Nothilfe. Bei der Nothilfe dürfen die gleichen Mittel eingesetzt werden wie bei der Notwehr.
Eine Nothilfelage ist nicht gegeben, wenn der Angegriffene sich trotz Notwehrlage und vorhandenen Möglichkeiten nicht gegen den Angriff verteidigen will.